(Davor: Der Fallfokus und sein Gegenpol: Bildungsstandards)
Die Forschungsfrage 1 fokussierte möglichst offen auf (a) werkimmanente Prägnanz und (b) auf die Beteiligung von Autonomie an der Generierung der Bedeutungsstrukturen von Ernas Zeichnungen und Reflexionsblättern sowie von weiterem Datenmaterial der Schule, repräsentiert durch das Präsentationsgespräch mit der Schulleiterin Maria T.
Die Forschungsfrage 2 diente der Prüfung der Prämisse einer grundlegenden Kompetenz aus vorgängiger Sozialisation, mittels der Kinder ab den ersten Schultagen (bei entsprechenden Rahmenbedingungen) Werke von authentischer, reflexiver und selbstreflexiver Ausdruckskraft produzieren können, was Autonomie sowohl zur Bedingung als auch zur Folge habe.
Die Forschungsfrage 3 fokussierte auf eine (spezifische) Bewährungsaufgabe, der sich ein Kind spätestens mit seinem Schuleintritt stellen müsse, um die Diskrepanz zwischen zwei weitgehend konträren (bzw. konträr erlebten) Verständnissen von Kompetenz in seiner Lebenspraxis in ein fruchtbares Verhältnis zu bringen. Und zwar: einerseits Zutrauen auf die autonome Entfaltung einer grundlegenden Kompetenz, ein Zutrauen, das auf „diffusen Sozialbeziehungen“ in familiärer Sozialisation beruhe; andererseits „rollenförmige“ Erwartungen (vgl. Oevermann 2014a), die zu formal anerkannter Kompetenz führten.
Gemeinsam sollten die drei Forschungsfragen also den Fallfokus errichten. Dieses Konzept ist aufgegangen, die Forschungsfragen konnten den Fall in seinen verschiedenen Dimensionen und Ebenen produktiv ausleuchten und zu empirisch belegten grundlegenden Antworten beitragen, was nun in Form der Conclusio weiter ausgeführt wird. Für den Diskurs wird nun ein Gegenpol – kritisch überzeichnet – ins Spiel gebracht.

(Weiter zu: Einblicke in die „Bildungsstandardsverordnung“)