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Kritisches RESÜMEE zu „Bildungsstandards“

(Davor: Analyse einiger „Begriffsbestimmungen“)


Betrachtet man diese drei Begriffsbestimmungen nun zusammen, kann man feststellen: Die eigenen individuellen Erfahrungen des Subjekts, aber auch seine Entwicklung und Geschichte sowie seine soziale Herkunft und Verbundenheit, all das also, was Menschen, ihre Lebendigkeit, ihre Individualität, ihre Würde und ihre Sozialität ausmacht, kommt nicht vor, wird ‚vergessen‘ in jenem Bildungsverständnis, das („subjektvergessen“) in den sogenannten Bildungsstandards zum Ausdruck kommt. Zu den Möglichkeiten und Grenzen von Standardisierungsbemühungen im öffentlichen Dienstleistungsbereich wird auf Oevermann 2000c verwiesen. Eine Auseinandersetzung mit Tests wie PISA findet sich in Meyerhöfer 2005. Eine managementorientierte Position zu Standards im Bildungswesen findet sich bei Böttcher 2008. Eine sehr umfassende Expertise zum Zeitpunkt der Einführung der Bildungsstandards in Österreich findet sich in Oelkers et al. 2008; die hier (weiter oben) zitierten „Begriffsbestimmungen“ traten 2009 erstmals in Kraft.

„Subjektvergessenheit“ wird mittlerweile in vielen Wissenschaftsdomänen als Auswirkung jenes Wissenschafts- und Methodenverständnisses hinterfragt, das unangemessen aus Bereichen der Naturwissenschaften auf Bereiche der Erfahrungswissenschaften transferiert worden ist: Zum Begriff der „Subjektvergessenheit“ am Beispiel eines bloß naturwissenschaftlichen Medizinverständnisses vergleiche Schmid-Tannwald 2012. Zur „Subjektvergessenheit“ einer naturwissenschaftlich orientierten Philosophie siehe Herrmann 2023, S. 13. 

Mit diesen knappen wie auch kritischen Einblicken in das von der österreichischen Bildungspolitik nun schon 25 Jahre forcierte Reformprojekt „Bildungsstandards“ sollte also ein Gegenpol zum Forschungsfokus der Studie skizziert werden. Ein Gegenpol, der hier beleuchtet wurde, um zur Verortung der Studie im Diskurs zu langfristig relevanten Bildungsfragen beizutragen.


(Weiter zu: Zur Brisanz der Methodologie)