Das unmittelbare Erkenntnisinteresse der Studie galt dem Verstehen eines Bildungsprozesses, der von einem Kind selbst während seiner ersten Schuljahre dokumentiert und der Forschung überlassen wurde (siehe Kapitel 1.5: Die Einverständniserklärung – ein denkwürdiger ‚Auftrag‘). Das weiterführende Erkenntnisinteresse bestand darin, durch die Anwendung der Objektiven Hermeneutik zur Rekonstruktion der für sich sprechenden Reflexionsblätter dieses Mädchens (ihr Pseudonym in der Studie lautet Erna), einen Beitrag zur aktuellen Innovation von Unterricht und Schule aufzubereiten (vgl. Kapitel 1.1.5: ‚Positionalität‘ und mein Erkenntnisinteresse).
Motiviert ist dieses Erkenntnisinteresse aus eigenen und (mit)geteilten Erfahrungen während eines langen Zeitraumes (m)einer Berufstätigkeit im Bildungswesen. Das hat dazu geführt, dass ich – mit Hilfe wissenschaftlicher Distanz und entsprechenden Methoden und Theorien in der vorliegenden Dissertation – eine neue Sicht auf Bildungsfragen gewinnen wollte. Ich wollte verstehen, was mit dem Bildungswesen denn los ist (Kapitel 1.1.5.6). Mein Eindruck war, dass die staatlichen Reformen sich mehr oder weniger im Kreis drehen. Denn die Ausdrucksfähigkeit, Reflexivität und Autonomie von Kindern und Jugendlichen werden strukturell vom Schulwesen nicht nur nicht ernst genommen, sondern auch noch beschädigt, siehe dazu die vier Eröffnungsthesen (Kapitel 1.10 1 bis 1.10.4).
Hinzu kommt, dass spätestens seit der Einführung der Bildungsstandards (in Österreich) ein ‚subjektvergessenes‘ Wissenschaftsverständnis als Qualitätsverständnisverordnet wurde (siehe Kapitel 5.4.3: Der Fallfokus – und sein Gegenpol: Bildungsstandards), indem die Lehrer*innen bei allen Maßnahmen Bezüge zu den Bildungsstandards herstellen müssen (siehe die Funktionen der Bildungsstandards in Kapitel 5.4.3.2). Allerdings widmete sich die Studie der direkten Auseinandersetzung mit Bildungsstandards und dem daran beteiligten Wissenschaftsverständnis nur am Rande. Demgegenüber konzentrierte sich die Studie darauf, ein Beispiel autonomer Bildungspraxis eines Kindes in der Schule zu verstehen. Für dieses Verstehen – also für die wissenschaftliche Explikation von „naturwüchsigem Fallverstehen“ (vgl. Kapitel 1.8 und 4.1) – waren andere wissenschaftliche Herangehensweisen zur Anwendung zu bringen als jene, die sich in den Naturwissenschaften bewährt hatten: Denn der Gegenstand der Naturwissenschaften ist grundlegend anders, als jener der Erfahrungswissenschaften (Sozial-, Geistes- und Kulturwissenschaften), zu denen auch die Bildungswissenschaft zu rechnen ist (siehe auch Zur Brisanz der Methodologie bzw. Kapitel 5.4.4).
Die Diktion von „Innovation“ mag verwundern. Denn in gewisser Weise überspringt dieser Begriff ein Durchgangsstadium (jenes der Kritik) vom Alten zum Neuen, indem bereits auf das Neue (bereits Innovierte) verwiesen wird. Allerdings geht die Studie auch bezüglich der Emergenz von Neuem neue (innovative) Wege. Dabei wird „Reflexion“ als wichtige Erkenntnisweise gewürdigt, die darin besteht, bereits autonom vollzogene Krisenlösungen im Nachhinein reflexiv zu begründen. Wichtige Entscheidungen werden vom Subjekt in der Krise in eine offene Zukunft getroffen, im Wissen um eine später einzulösende Begründungsverpflichtung (vgl. Kapitel 6.2.7).
Außerdem schwingen in der Rede von „Innovation“ häufig Wertungen mit, denen zufolge ein Verbesserungsbedarf vorhanden sei, dem durch Innovation nachzukommen wäre. Aber Wertungen sind im Wissenschaftsbereich heikel und verlangen jedenfalls nach ausdrücklicher Begründung.
Außerdem schwingen in der Rede von „Innovation“ häufig Wertungen mit, denen zufolge ein Verbesserungsbedarf vorhanden sei, dem durch Innovation nachzukommen wäre. Aber Wertungen sind im Wissenschaftsbereich heikel und verlangen jedenfalls nach ausdrücklicher Begründung.
Häufig kommt es im Rahmen der Studie zur zusätzlichen Hervorhebung der „Autonomie“ von Bildungsprozessen. Dies ist vor allem dem Umstand geschuldet, dass diese Qualität von Bildungsprozessen im Diskurs aber auch in Regelungen des Bildungswesens oft ‚vergessen‘ wird. Die Studie widmet sich auch dem Verstehen dieses blinden Flecks. Daher wird der Frage nach der Angemessenheit von konstitutionstheoretischen und methodologischen Forschungszugängen zu Bildungsprozessen ein beträchtliches Maß an Aufmerksamkeit geschenkt (vgl. Kapitel 5.4.4: Zur Brisanz des Diskurses um den angemessenen Forschungsansatz). Mit der nun vorliegenden Fallrekonstruktion ist also die Hoffnung verbunden, sowohl einige Grundlagen als auch machbare Veränderungen (Innovationen) des Schulwesens zu erforschen.
Hier folgt nun ein Streifzug durch den Forschungsprozess und dessen Ergebnisse. Überdies wird der Gegenpol autonomer Bildung deutlicher als bisher in der Studie belichtet, indem zwei typische Gesetzespassagen zur Langzeitreform „Bildungsstandards“ einer kursorischen Analyse unterzogen werden.
(Weiter zu: Rätselhafte Reflexionsblätter)