(Davor: Ein ‚verstehbarer‘ Gegenstandsbereich: ‚objektiv‘ – ‚subjektiv‘ (6.3.2))
Als authentisch wird der nachvollziehbare Zusammenhang zwischen ‚Ausdrucksgestalt‘ und jener Handlungspraxis bezeichnet, die sie hervorgebracht hat, also die sie ‚bezeugt‘, auf die man somit zurückschließen kann.
Indem die objektive Hermeneutik sich, unabhängig davon, welchen konkreten Gegenstand sie zu analysieren hat, immer primär auf die Rekonstruktion der latenten Sinnstrukturen bzw. objektiven Bedeutungsstrukturen derjenigen Ausdrucksgestalten richtet, in denen sich der zu untersuchende Gegenstand oder die zu untersuchende Fraglichkeit authentisch verkörpert, kann sie in demselben Maße Objektivität ihrer Erkenntnis bzw. ihrer Geltungsüberprüfung beanspruchen wie wir das selbstverständlich von den Naturwissenschaften gewöhnt sind. Dies einfach deshalb, weil jene zu rekonstruierenden Sinnstrukturen durch prinzipiell angebbare Regeln und Prozeduren algorithmischer Natur präzise überprüfbar und lückenlos am jederzeit wieder einsehbaren Protokoll erschlossen werden können. Diese Objektivität wird erst dann gelockert, wenn es in weiteren Schritten darum geht, von den objektiven Sinn- und Bedeutungsstrukturen auf die Bewußtseinsrealität oder innere psychische Realität der an der protokollierten Wirklichkeit beteiligten Subjekte zurückzuschließen. Aber diese Rückschlüsse sind auf der Grundlage der vorausgehenden Erschließung der objektiven Sinnstrukturen sehr viel zuverlässiger und sicherer durchzuführen als ohne deren Einschaltung (Oevermann 2002, S. 5f.).
(Weiter zu: Wissenschaft bezieht sich auf ‚Protokolle‘ (6.4))