Fallrekonstruktion.net

‚Theoriesprache‘ (6.2)

(Davor: Vorblick auf den Zugang zu einem weitreichenden Paradigma (6.1))


Die Notwendigkeit der Einführung einer Theoriesprache, bestehend aus möglichst allgemeinen Begriffen sowohl konstitutionstheoretischer als auch gegenstandstheoretischer Art, ergibt sich daraus, dass wir – als sprachlich und schulisch sozialisierte Menschen – alle sozialen Phänomene mehr oder weniger (sprachlich) vorgedeutet,und überdies oft auch durch je spezifische Erlebnisse aufgeladen vorfinden; man denke nur an jeweils personenspezifische Schulerfahrungen, die dem allgemeinen und gebräuchlichen Begriff „Schule“ eine je spezifische subjektive Färbung vor dem Hintergrund je konkreter Schulerfahrung geben:

eine theoriesprachliche Konstitution des Gegenstandsbereichs [ist] unabdingbar, wenn eine methodenkritische, von der umgangssprachlichen Einrichtung und Betrachtungsweise unabhängige Gegenstandserfassung ermöglicht werden soll (Oevermann 2013, S. 71; [Klammer eingefügt bzw. Wortstellung verändert von R.S.]).

Eine in sich konsistente Theoriesprache schafft sowohl Distanz (der Forschenden) zu den untersuchten Verhältnissen als auch die Möglichkeit einer methodologisch angemessenen Verbindung zwischen grundlegenden Annahmen zur Konstitution der Daten einerseits und Verfahren der Rekonstruktion dieser Daten andererseits. Im Zuge der Anwendung der Theoriesprache zur sprachlichen Erfassung der Phänomene des Untersuchungsgegenstandes und sodann im Zuge seiner Rekonstruktion kommt es zu einem Bewährungsprozess für die eingesetzte Theoriesprache, wie auch für die angewendete Methodik.


(Weiter zu: ‚Ausdrucksgestalten‘ – ‚Verweiszusammenhänge‘ – ‚Texte‘ – ‚Daten‘ (6.3))